Kriterien für die Mitgliedschaft
Privatpersonen:
Personen mit dem erfolgreichen Abschluss „Betrieblicher Mentor mit eidgenössischem Fachausweis” werden ohne weitere Prüfung als Mitglied in die S-C-A aufgenommen. Notwendig ist die Einreichung einer Kopie des Fachausweises.
Beratungspersonen und Coaches:
Diese Personen sind verpflichtet die Nachweise gemäss Antragsformular schriftlich mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Anforderungskriterien sollen zweifelsfrei aus den Unterlagen ersichtlich sein und keine weiteren Recherchen seitens S-C-A benötigen. Lesen Sie nachstehend die Voraussetzungen für die Aufnahme:
Lebenserfahrung:
Vollendung des 30. Lebensjahres und entsprechende Berufserfahrung als Beratungsperson. Nachweis durch Einreichung eines CV/Lebenslaufs
Fachliche Eignung:
Abgeschlossene Coachingausbildung. Bestätigung der Ausbildungseinrichtung mit Nachweis der Präsenz-Unterrichtsstunden (mindestens 120 Zeitstunden oder 20 Arbeitstage) und Übersicht der Struktur und der Lerninhalte.
oder
Coaching- und Beratungspraxis bzw. Methodenausbildung: Bestätigung der Ausbildungseinrichtung Präsenzunterrichtstunden (über 180 Zeitstunden) mit Übersicht der Struktur und der Lerninhalte.
und
Führungspersönlichkeit: Mindestens eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und höhere Ausbildung (Uni, FH etc.). Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in leitender Position mit direkter Mitarbeiterverantwortung.
Nachweise durch CV, Ausbildungsausweise, Arbeitszeugnisse, 3 überprüfbare Referenzen, ergänzt durch Erläuterung/Bestätigung des Arbeitsgebers über Coachingtätigkeit in der Berufspraxis.